Allgemeine Geschäftsbedingungen (Internet)

 

Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters. 

 


I. Erstellung und Nutzung des Kunden-Account

  1. Kunden können durch entsprechende Registrierung einen Kunden-Account anlegen. Über den Kunden-Account können Kunden, grundsätzlich unabhängig von einem Ticketkauf
  2. Durch Zusendung der entsprechenden Bestätigungs-Email nach Abschluss der Registrierung wird eine Nutzungsvereinbarung betreffend den Kunden-Account zwischen dem Kunden und der Eventprofi geschlossen.

  3. Die bei der Registrierung angegebenen Zugangsdaten, insbesondere das Passwort, müssen durch den Kunden sorgfältig verwahrt werden. Das Passwort darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Erlangt ein Kunde Kenntnis von dem Missbrauch seiner Zugangsdaten, so hat er der Eventprofi unverzüglich darüber zu informieren.

  4. der Eventprofi stellt den jeweiligen Kunden-Account kostenlos bereit; die Nutzung ist freiwillig.


  5. Der Kunde kann die Nutzungsvereinbarung ohne Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an den der Eventprofi Kundenservice beenden, mit der Folge, dass der Kunde keinen Zugriff mehr auf die im Kunden-Account gespeicherten Daten hat. der Eventprofi empfiehlt, die Nutzungsvereinbarung nicht zu kündigen, solange der Kunde den Kunden-Account noch für laufende Verträge oder Ansprüche benötigt; beispielsweise ist ein nutzbarer Kunden-Account zwingende Voraussetzung von der Eventprofi. Pass-Zutrittsberechtigungen, vgl. unten Ziff. VI. Kündigt der Kunde dennoch, wird sich der Eventprofi bemühen, den Kunden über die Folgen zu informieren. der Eventprofi behält sich im Falle der Kündigung durch den Kunden vor, den Kunden-Account so lange aktiv zu lassen, bis sämtliche wechselseitigen Ansprüche zwischen Kunde und der Eventprofi vollumfänglich erfüllt sind. Jedoch übernimmt der Eventprofi keine Verantwortung dafür, falls ein Kunde aufgrund seiner Kündigung bezahlte Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann.

  6. der Eventprofi behält sich das Recht vor, den Kunden-Account vorübergehend zu sperren, insbesondere wenn dieser zu betrügerischen oder sonstigen rechtswidrigen Zwecken oder durch unbefugte Dritte missbraucht wird. der Eventprofi hat im Falle der missbräuchlichen Nutzung des Kunden-Accounts zudem das Recht, die Nutzungsvereinbarung mit einer Frist von fünf Kalendertagen zu kündigen.

  7. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

II. Geltungsbereich

  1. Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend die Lieferung von Tickets, Gutscheinen und / oder Fan-Artikeln (bspw. Bild- und Tonträger) gelten im Verhältnis zu der Eventprofi ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


III. Vertragsabschluss, Stornierung

  1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den sog. „Kaufen-Button“ bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Erst mit Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer / Bestellnummer / Ordernummer durch der Eventprofi an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner (Veranstalter, lizenzierter Fan-Artikel-Verkäufer oder der Eventprofi) zustande. Hiervon abweichend kommt bei der Zahlungsart Vorkasse der Vertrag mit erfolgreicher Belastung des Zahlungskontos des Kunden mit dem vollständigen Zahlungsbetrag zustande.

  2. Soweit beim Kauf nicht anderweitig vereinbart, ist ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarte(n) nicht gestattet, ein nichtgewerblicher Weiterverkauf nur zu einem Preis in Höhe des aufgedruckten Preises der Eintrittskarte(n) zuzüglich beim ursprünglichen Kauf angefallener nachgewiesener Gebühren/Kosten (z. B. Porto- und Versandkosten), maximal jedoch in Höhe von 25 % des aufgedruckten Preises. Beim Verstoß gegen die vorgenannte Bedingung hat der jeweilige Veranstalter das Recht den Zutritt zu der Veranstaltung ersatzlos zu verweigern.

    der Eventprofi ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Transaktionsnummer / Bestellnummer / Ordernummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter und / oder von der Eventprofi aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z. B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.) und / oder offene Forderungen aus der bisherigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehen. Insbesondere ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters weder die Verwendung von Tickets für gewerbliche Werbe- und / oder Marketingzwecke (bspw. als Gewinn für gewerbliche Preisausschreiben und / oder sonstige gewerbliche Gewinnspiele), noch der Ticketweiterverkauf in dem vom Hausrecht des Veranstalters erfassten Zugangs- und / oder Eingangsbereichs der Veranstaltungsstätte gestattet. Die Erklärung der Stornierung / des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.

  3. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

  4. Im Falle von Verlegungen von Veranstaltungen ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit der ursprünglichen Tickets der verlegten Veranstaltung für den neuen, verlegten Termin der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe der Tickets beim Veranstalter oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs infolge der Verlegung ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Ticketinhaber nachweislich nicht zumutbar. Dies gilt nicht, sofern der Veranstalter die Verlegung der Veranstaltung zu vertreten hat.

  5. Für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Eventprofi einander jeweils widersprechende Regelungen enthalten, haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Eventprofi insoweit Vorrang vor den spezifischen Bedingungen des Veranstalters.


V. Widerrufsrecht und Muster-Widerrufsformular

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen:

  1. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit der Eventprofi Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß Ziffer III. 1. durch der Eventprofi bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

  2. Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BGB).

VIII. Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen

  1. der Eventprofi haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.

  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Eventprofi beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

  3. Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet der Eventprofi nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

  4. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Veranstalter oder von der Eventprofi zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.

  5. Soweit die Haftung von der Eventprofi nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

IX. Schlussklauseln

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

  2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Oldenburg, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.

  3. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Oldenburg. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. der Eventprofi behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.